„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ so heißt es im Artikel 6 des Grundgesetzes. In erster Linie tragen nach dem Willen des Grundgesetzes also die Eltern die Verantwortung für die Erziehung der Kinder, nicht der Staat.
Artikel 6 ist auch als Abwehrrecht der Eltern gegen den Staat gedacht. Was auch immer der Staat an Erziehungs- und Bildungsangeboten ergänzend bereitstellt, gegenüber den Eltern befindet er sich grundsätzlich in einer nachgeordneten Position. Leider neigen Politiker und staatliche Stellen immer wieder dazu, diesen grundlegenden Sachverhalt zu verdrängen. „Ich kann es besser“ sagt der Staat und schreitet zur Bevormundung von Eltern, beschränkt ihre Wahlmöglichkeiten und mischt sich in die Erziehung ein.
Aber Eltern können sich auch wehren. Zwei Beispiele:
Weil in ihrer Gemeinde die bewährte Grundschulkinderbetreuung bis zur 6. Stunde ersatzlos gestrichen und durch eine pauschale Ganztagsbetreuung abgelöst wurde, hat Almut Rosebrock eine Petition an den Landtag in Nordrhein-Westfalen gerichtet. Ihr wurde nicht stattgegeben, aber Frau Rosebrock hat sich davon nicht entmutigen lassen. Inzwischen hat sie ein Aktionsbündnis gegründet, das gegen die einseitige Forcierung der außerhäuslichen (und damit elternfernen) Kinderbetreuung durch den Staat auf den Straßen demonstriert.
Der Hamburger GAL/CDU-Senat beabsichtigt die Entmündigung der Eltern in der Frage der weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse. Nicht die Eltern, sondern eine „Zeugniskonferenz“ soll in Zukunft über eine Übergangsberechtigung zum Gymnasium entscheiden können. Dies und weitere in Hamburg beabsichtigte Bildungs-Experimente (Abschaffung der herkömmlichen Klassenstruktur zugunsten eines „Jahrgangsteam“-Konzeptes, mehrere Schulstandorte für eine Primarschule) auf dem Rücken ihrer Kinder hat die Hamburger Eltern in bisher nicht gekannter Stärke auf die Straßen getrieben. Das Volksgesetzgebungsverfahren „Wir wollen lernen“ setzt sich mit Nachdruck für die Erhaltung des Elternwahlrechts ein.
Dies sind nur zwei Beispiele, die aber vielfach Schule machen können. In der ganzen Republik wachen Eltern auf, gründen Initiativen, Aktionsbündnisse und Volksbegehren, um der schleichenden Verstaatlichung der Erziehung und staatlichen Erziehungsexperimenten Einhalt zu gebieten.
Gern verweist der Staat auf einen ständig steigenden Interventionsbedarf in die Familie. Immer mehr Eltern würden ihrem Erziehungsauftrag nicht gerecht, schockierende Fälle von Kindesverwahrlosung, Missbrauch und sogar Tötung von Kindern werden regelmäßig durch die Medien gereicht. Hier entsteht ein verzerrtes Bild der Wirklichkeit, denn von der weit überwiegenden Mehrheit der verantwortungsvoll und fürsorglich erziehenden Eltern berichtet niemand. Dass die Fallzahlen familiärer Problemlagen anwachsen, lässt sich nicht bestreiten. Aber eine Verstaatlichung der Erziehung kann auch hier keine echte Lösung darstellen. Viele Experten, unter anderem der renommierte Erziehungswissenschaftler Dr. Albert Wunsch, verwiesen auf eine sinnvollere Alternative: Angebote von Familienbildungsmaßnahmen. So können das grundgesetzlich geschützte Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung besser gewahrt bleiben.
Noch wichtiger wäre es, grundsätzlich auf eine Politik zu setzen, welche die Eigenverantwortung der Eltern stärkt und ihnen vor allem auch die Mittel dazu lässt, ihre Kinder eigenverantwortlich zu betreuen und zu erziehen. Manchmal hat man den unbehaglichen Eindruck, dass der Staat mit der Bildungspolitik zu korrigieren versucht, was er in der Wirtschafts- und Sozialpolitik verbockt hat. Wer den Menschen erst alles wegsteuert, was sie zum eigenverantwortlichen Wirtschaften benötigen, sie von staatlichen Transfers abhängig macht und bürokratisch bis zur Bewegungslosigkeit bevormundet, der wird aus den so Geschlagenen auch durch die besten staatlichen Erziehungs- und Propagandaprogramme keine guten Staatsbürger mehr machen. Man wundert sich, warum dieser Weg immer wieder beschritten wird, obwohl nicht wenige staatssozialistische Systeme schon auf dieser Strecke wandelten und sich damit direkt aus der Geschichte hinausmanövriert haben.
Irgendwie sind Staatsfunktionäre und Politiker wie große verzogene Kinder: nie zufrieden mit dem, was man ihnen gibt, immer am Jammern und Quengeln und wenn man sie beim Spielen stört, werden sie ausfällig. Man muss ihnen einfach Grenzen setzen, darf sie nicht unbeaufsichtigt lassen und muss ihnen auf die Finger klopfen, wenn sie wieder Unsinn anstellen wollen. Wenn Eltern so verfahren, können sie vielleicht verhindern, dass – frei nach Winterhoff – unsere Politiker kleine Tyrannen werden.
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Sie sind erziehungsberechtigt und erleben, wie der Staat ihr natürliches Recht und die Ihnen zuvörderst obliegende Pflicht der Kindeserziehung willkürlich beschneidet? Schreiben Sie an FreieWelt.net. Wir veröffentlichen Ihren Fall: redaktion@freiewelt.net
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weiterführende Artikel:
Interview mit Almut Rosebrock, Aktionsbündnis „Gerne leben mit Kindern“
Interview mit Dr. Walter Scheuerl, Volksinitiative „Wir wollen lernen!
Interview mit Dr. Albert Wunsch, Erziehungswissenschaftler