Mindestlöhne haben ordnungspolitische Folgen. Die Kosten tragen stets die Verbaucher.
Weitgehend unbeachtet hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche Mindestlöhne in weiteren sechs Branchen gleichsam durch die Hintertür eingeführt. Mit dem Inkrafttreten des so genannten „novellierten Arbeitnehmer-Entsendegesetzes“ am 20. April 2009 können die Tarifvertragsparteien Mindestlöhne unter anderem in den Bereichen Pflege, Sicherheits- und Wäschedienstleistungen sowie in der Abfallwirtschaft, darunter ausdrücklich Straßenreinigung und Winterdienst, sowie Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen erlassen.
Das hat ordnungspolitische Folgen, die wir spüren werden:
Erstens führen Mindestlöhne, die über dem Marktpreis liegen konsequent zu Arbeitslosigkeit derer, für die sie beschlossen wurden. Die Idee des Mindestlohns ist es ja gerade, das Zwangsmonopol des Staates zu benutzen, um vermeintlich zu niedrige Löhne per Anordnung zu erhöhen
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