Wünscht sich nicht jeder ein gesundes Kind, möchte nicht jeder lange gesund leben?
Ein Mensch, der beeinträchtigt ist – weil er entweder mit einer Behinderung geboren wurde oder sie im Laufe des Lebens erwirbt – ist genauso viel wert wie ein Mensch ohne Beeinträchtigung. Die Würde eines jeden Menschen hängt nicht am Chromosomensatz, nicht am Intelligenzquotienten und auch nicht an Augenfarbe oder Geschlecht. Unsere Verfassung trägt uns auf, menschliches Leben zu schützen, gerade auch das ungeborene, das mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Überlegungen zur Freigabe der PID muss ein Stoppschild entgegen gehalten werden.
Eine PID - auch mit Grenzen und Einschränkungen - wird uns zu einer TÜV-Gesellschaft führen, die ungeborenen Kindern nur dann die Einpflanzung in die Gebärmutter und damit die Geburt gestattet, wenn sie einen Test bestehen. Es wird zwischen "gutem" und "schlechten" Leben unterschieden.
Prognosen zu eventuellen Krankheiten werden lebensentscheidend, ein Laborergebnis entscheidet, ob diese Kinder in unserer Gesellschaft erwünscht sind oder nicht. Aber es sind stets nur Prognosen, denn jeder Mensch trägt das Risiko für vier bis fünf schwere Erbkrankheiten in sich. Diese bleiben jedoch bei den meisten Menschen nur als Gen und brechen nicht aus. Es eben nur sind Prognosen! Ein Beispiel: Meiner Freundin wurde gesagt, ihr Kind hätte das Down-Syndrom! Und auf die Welt kam - Dank der lebensbejahenden Eltern - ein kerngesundes Kind! Und selbst wenn: Ich möchte keine Gesellschaft, in der kleine und große Menschen mit Beeinträchtigungen unerwünscht sind. Jeder von uns kann morgen einen Unfall haben - und dann?
Wer den Lebensschutz am Anfang zurücknimmt, wird ihn am Ende des Lebens auch nicht bewahren können. Wir dürfen nicht staatlicherseits die Büchse der Pandora öffnen. Deshalb muss PID vollständig verboten sein.
Christiane Lambrecht ist Vorstandsmitglied der Christdemokraten für das Leben (Bayern)