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Straßburg urteilt gegen Vertragsfreiheit
Weitere Themen: Allgemein, Wirtschaftspolitik

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt Kündigung eines Organisten, obwohl diese dem Arbeitsvertrag entsprach

Der Kirchenmusiker Schüth war 14 Jahre lang bei einer katholischen Gemeinde angestellt. Dann wurde er - entsprechend seinem Arbeitsvertrag - wegen Ehebruchs entlassen. Anschließend klagte er sich durch die deutschen Instanzen. Das Bundesverfassungsgericht wies in ab unter Hinweis auf die innere Autonomie der Kirche. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung heute für unwirksam erklärt.
Das Urteil ist ein Schlag gegen die Vertragsfreiheit in Deutschland und iin Europa. Die Kirche folgt einer inneren Ordnung, die in unauflöslichem Zusammenhang mit ihrem Verkündigungsauftrag steht. Dazu gehört auch, dass sie ihre Arbeitsverhältnisse davon abhängig macht, inwieweit die Arbeitnehmer dieser Ordnung entsprechen. Auch in ihrem Privatleben, etwa durch ihr Verhältnis zur ehelichen Treue. Damit dabei keine Mißverständnisse aufkommen, ist dies durch einen Arbeitsvertrag geregelt. Der gekündigte Organist erklärte sich bei Unterschrift damit einverstanden und löste den Vertrag auch nicht seinerseits auf, als sein Privatleben nicht mehr mit der Vereinbarung in Einklang stand.
Mit einer Erklärung der Unwirksamkeit der Kündigung hat  der Gerichtshof nicht etwa das Privatleben gemäß Artikel 8 der Menschenrechtskonvention geschützt. Es höhlt vielmehr private Rechte aus, denn die freie Vertragsgestaltung auf der Grundlage individuell anerkannter Werte und Glaubensüberzeugen ist ein hohes freiheitliches Gut. Sicherlich sollte es menschenrechtlicher Kernbestand sein, dass Menschen ihr Privatleben so gestalten können, wie es den eigenen Vorstellungen entspricht. Aber es ist eben auch ein Menschenrecht, Verträge entsprechend ebensolcher Wertevorstellungen abschließen zu können. Und es ist auch ein Menschenrecht, sich auf geschlossene Verträge berufen zu dürfen. Die Straßburger Richter haben daher mit dem Urteil den Menschenrechten und der Freiheit großen Schaden zugefügt.



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Kommentare (5)




 
  Kommentare (5)

Carolus, 25.09.2010 21:35
Wäre Analoges mit einem Muezzin passiert, wäre die Entscheidung sicher anders ausgefallen.

Freigeist, 25.09.2010 18:58
Die arbeitsrechtlichen Privilegien der Kirchen sind heutzutage ohnehin nicht gerechtfertigt. Sie sollten abgeschafft werden.

Elmar Oberdörffer, 25.09.2010 11:57
@ Fragende: Ihre Frage ist falsch gestellt. Der Kirchenmusiker Schüth hat seinen Arbeitsvertrag freiwillig und ohne Zwang unterschrieben. Gegen welches Menschenrecht verstößt es, von ihm die Einhaltung des Vertrages zu verlangen? Welches Menschenrecht ist verletzt, wenn er bei Nichteinhaltung des Vertrages aus diesem entlassen wird? Welchen Wert haben Verträge noch, wenn sie unter Berufung auf irgendwelche angeblich verletzten Menschenrechte nicht eingehalten werden müssen? Das geregelte und friedliche Zusammenleben der Menschen wird unmöglich, wenn geschlossene Verträge nicht mehr eingehalten werden müssen. Es ist sicher auch ein Menschenrecht, daß man sich auf Verträge, die man mit anderen abgeschlossen hat, verlassen kann.

Fragende, 24.09.2010 19:04
Vertragsfreiheit ist ihrere Meinung nach wichtiger als Menschenrechte?

Bürger, 23.09.2010 20:00
...Vertragsfreiheit- das können die nicht mal schreiben. Hier wird von oben herab immer weiter diktiert, was der "Europäer" zu tun oder zu lassen hat. Welcome to EUDSSR!


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