Im Namen des Volkes und des Kindeswohls haben die Richter in Karlsruhe das Recht lediger Väter gestärkt.
Diese können nun ihre Kinder öfter sehen, die Ex-Partnerin kann es ihnen nicht mehr so ohne weiteres verwehren. Das kann für das Kind in der Tat besser sein, wenn der Vater eine Bindung zum Kind aufbaut – wozu übrigens auch gehört, dass er sich um es kümmert, indem er regelmäßig Unterhalt zahlt. Dennoch bleibt ein fahler Geschmack. Die Regelung mag besser sein, gut ist sie nicht. Denn die entscheidende Frage heißt: Was ist das Wohl des Kindes? Die Wissenschaft hat für dieses Wohl unter anderem den Begriff der Triangulation geprägt. Er beschreibt die Dreierbeziehung zwischen Mutter, Vater, Kind. Das Kind braucht beide Eltern. Das Aufwachsen zwischen den Polen des väterlichen und mütterlichen Prinzips bereitet bereits in den ersten Lebensjahren auf die spätere Identität vor. Die Verschiedenheit von Vater und Mutter erleichtert die Ich-Findung und Identifikation mit dem eigenen Geschlecht.
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