Das schwere Erbe der Kristina Schröder
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat ein schweres Erbe angetreten: Sie muss den von Ursula von der Leyen durchgesetzten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 2. Lebensjahr von Kindern gewährleisten. Um diesen Rechtsanspruch einzulösen sollen bis 2013 insgesamt 750.000 Betreuungsplätze geschaffen werden. Diese Vorgaben begründet das Bundesfamilienministerium mit dem Ziel, für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz anzubieten. Nun leuchtet es kaum ein, dass lediglich ein Drittel der potentiell Berechtigten einen rechtsverbindlichen Anspruch nutzen sollte. Wie sich leicht berechnen lässt, entsprechen 750.000 Plätze auch einer Betreuungsquote von zwei Dritteln der 1-3-jährigen. Für Westdeutschland bedeutete dies eine grundlegende Systemveränderung: Statt in der Familie würde die Mehrheit der kleinen Kinder immer mehr in Institutionen aufwachsen.
Dies ist die Konsequenz des seit 2003 von der Bundesregierung vorangetriebenen Paradigmenwechsels zu einer „nachhaltigen“ Familienpolitik. Zentrale Ziele dieser Politik sind eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, eine höhere Geburtenrate von 1,7 Kindern pro Frau und ein besseres Bildungsniveau durch die institutionelle „Frühförderung“ von Kindern. In den Medien sowie bei Arbeitgebern und Gewerkschaften stieß diese Politik auf viel Beifall. Länder und Kommunen konnten (und wollten) sich diesem Meinungsklima nicht entziehen: Trotz leerer Kassen stellten sie Milliarden für den von ihnen praktisch umzusetzenden Betreuungsausbau bereit. Wer dessen Finanzierbarkeit bezweifelt, stellt sich politisch ins Abseits. Harte ökonomische Argumente sind hier ausnahmsweise einmal nicht erwünscht. Dabei war die neue Familienpolitik bisher schon teuer: So überstiegen etwa die Kosten für das Elterngeld die Planungen. Der erhoffte Impuls für die Geburten blieb dennoch aus. Wegen seiner „Wirkungslosigkeit“ steht das Elterngeld nun in der Kritik: Erste Kürzungen ab 2011 sind beschlossen und weitere Einschnitte werden gefordert. Dagegen sind Abstriche am Ausbau der Kinderbetreuung (noch) tabu. Allerdings wandelt sich die politische Argumentation: Vom Ziel einer höheren Geburtenrate ist nun nicht mehr die Rede. Umso mehr betont die Bundesregierung dafür das Anliegen einer besseren frühkindlichen Bildung, besonders für sozial benachteiligte Kinder. Um beurteilen zu können, ob der Betreuungsausbau effektiv diesem Ziel dient, wären Langzeitstudien erforderlich. Da es an diesen fehlt, lässt sich der Bildungsanspruch der „nachhaltigen“ Familienpolitik (im Gegensatz zum Geburtenziel) nicht mit „harten Fakten“ überprüfen. Da Bildung als Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg gilt, immunisiert diese Argumentation den Betreuungsausbau gegen Kritik. Dies ist umso wirksamer, als die Medien den Glauben an die frühkindliche Bildung missionarisch verbreiten.
Dass es sich um einen Mythos handelt, zeigt die einschlägige Forschung: Denn institutionelle Betreuung wirkt sich, wie Langzeitstudien belegen, nur bei hoher Qualität positiv auf die kognitive Entwicklung von Kindern aus. Ein zentrales Qualitätsmerkmal sind kleine Gruppen, die es den Erzieherinnen erlauben individuelle Bindungen zu den Kindern aufzubauen. Solche Betreuungsverhältnisse sind jedoch gerade in den westdeutschen Kindertagesstätten mit vielen Kindern aus schwierigen Verhältnissen selten gewährleistet. Bildungsanspruch und Betreuungsrealität klaffen oft weit auseinander. Selbst bei einer hohen Qualität der Kinderbetreuung bleibt eine gelungene Bindung zu den Eltern für Kinder die zentrale Entwicklungsressource. Diese Bindung leidet, wie Langzeitstudien bestätigen, unter zu früher und zu langer Trennung von den Eltern. Ganztägige institutionelle Betreuung von Kleinkindern ist keine „frühe Bildung“, sondern ein Entwicklungsrisiko. Weniger ist hier oft mehr. Diese Erkenntnis widerstrebt der „nachhaltigen“ Familienpolitik, die mehr institutionelle Kinderbetreuung stets für besser hält. Dieses obrigkeitsstaatliche Quantitätsdenken ist nicht nur finanziell teuer, sondern behindert auch eine entwicklungsgerechte Erziehung und Bildung von Kindern. Es ist sicher die schwerste Hinterlassenschaft, die Kristina Schröder von ihren Amtsvorgängerinnen geerbt hat.
Der Beitrag erschien zuerst in einer ausführlicheren Version mit Anmerkungen und Grafiken beim Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie (IDAF)