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11.02.2012
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     Dr. Klaus Peter Krause
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Finger weg vom gläsernen Bürger
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Elena ist nicht der Name eines netten Mädchens oder einer bezaubernden Frau, sondern der eines  neuen Ungetüms.

Es ist die Abkürzung von „Elektronischer Entgeltnachweis“, einer Datenbank in Würzburg zum zentralen Speichern von Einkommensbescheinigungen, die die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ betreibt. Seit Jahresbeginn 2010 sind die rund 3 Millionen Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer sämtlichen Beschäftigten an diese Speicherstelle elektronisch zu übermitteln – Monat für Monat. Bis dahin hatten sie die rund 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform ausgestellt und per Post verschickt.

Begründet mit Kostensparen

Die Behörden brauchen solche Angaben für die Anträge von Bürgern auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld. Von 2012 an sollen die Bürger ihre Anträge auf diese Unterstützungen ebenfalls digital, also papierlos,  ausfüllen. Die Agenturen für Arbeit, die Wohn- und Elterngeldstellen können dann beim Prüfen und Bearbeiten der Anträge auf diese Daten direkt zugreifen, sie müssten nicht mehr bei den Arbeitgebern anfragen und diese die Bescheinigungen nicht mehr archivieren. Man will Kosten sparen, lautet die Begründung; digitales Übermitteln ist billiger und außerdem schneller.

Alle Arbeitnehmer-Daten auf Vorrat gespeichert

Das klingt sinnvoll, hat aber seine Tücken. Gespeichert nämlich wird  an persönlichen Daten weit mehr als nur das gezahlte Entgelt und die Beschäftigungszeiten, sondern auch die sonstigen individuellen finanziell bedeutsamen Lebensverhältnisse. Alle diese Daten sind dann an einer Stelle zentral erfasst. Auch will man die Antragsteller besser kontrollieren, um möglichen Missbrauch erkennen zu können. Wohl sollen Behörden nur mit Zustimmung der jeweiligen Person und ihrer digitalen Signatur auf diese Daten zugreifen können, wohl hat das Arbeitsministerium die Datenerfassung schon entschärft. Aber hier werden immerhin die Daten aller Arbeitnehmer zentral auf Vorrat gespeichert, auch wenn eine Behörde sie nur dann benötigt, wenn jemand eine Unterstützung beantragt. Die zentrale Erfassung bleibt also nicht auf die Bedarfsfälle beschränkt.

Anreiz zum Missbrauch

Es ist ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger, über den staatliche Stellen zunächst nur das wirklich Benötigte, später Umfänglicheres und letztlich alles an Wissen sammeln und stets auf Abruf parat haben. Geplant ist, das Elena-Verfahren stufenweise auszubauen; eines Tages soll Elena sämtliche Papierbescheinigungen ersetzen, nicht nur alle arbeitslosen und arbeitsuchenden Bürger umfassen, sondern auch alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in allen Sozialversicherungsverfahren. Und wenn es eine solche zentrale Datenstelle gibt, ist der Anreiz besonders hoch, sie auch für Zwecke zu missbrauchen, über die jetzt noch nicht gesprochen oder an die heute noch nicht gedacht wird. Unbefugte könnten die Daten mitlesen, auch andere staatliche Stellen. Banken könnten sich um Zugriffserlaubnis bemühen, um Kreditanträge zu prüfen. Auch schlichte Datenschutzpannen sind denkbar, die Folgen bei Datenzentralisierung besonders umfassend und schwer. Ebenso ist Diebstahl möglich; geklaute Datensätze sind wertvoll und finden ihre Abnehmer, die sie ausschlachten und für ihre Zwecke nutzen. Selbst der deutsche Staat kauft Diebesgut, wie das Beispiel der gestohlenen Schweizer Bankdaten drastisch gezeigt hat. Also Finger weg von dieser Elena.

Datenschutzgefährdung wichtiger als  zu hohe Kosten

Danach, dass dies geschieht, sieht es jetzt aus - vorerst. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle will die zentrale Speicherung erst einmal aussetzen, also zumindest vorübergehend einstellen. Aber vornehmlich und vorgeblich deshalb, weil die Kosten nun doch mehrfach höher zu werden drohen als erwartet, nicht aus Datenschutzbedenken. Mit diesen Kosten belastet sind erstens die Unternehmen, die die benötigten Bescheinigungen ausstellen, zweitens die Menschen, die die Anträge auf Unterstützung stellen müssen, und drittens die Gemeinden mit ihren kommunalen Ämtern, die die Anträge zu bearbeiten haben. Wenn aber die Kosten, wie eine Überlegung lautet, wegen der (ohnehin unzureichenden) Vorkehrungen zum Datenschutz so hoch sind, dann besteht die Gefahr, dass diese Vorkehrungen sogar noch verringert werden, nur um die Kosten zu senken. Die größere Gefahr durch Elena liegt in der Datenschutzgefährdung, die hohen Kosten kommen als weitere Belastung hinzu.

Die Bürokratie bleibt – und wird schlimmer

Ohnehin, die beabsichtigte Entbürokratisierung wird und kann es nicht geben; die Bürokratie bleibt, sie vollzieht sich statt auf papierne nunmehr nur auf digitale Weise. Nach Ansicht der Kommunen ist sie sogar schlimmer als zuvor. Brüderle hat sie so wiedergegeben: „Statt zu Vereinfachungen zu führen, läuft die elektronische Signatur Gefahr, zu einer Quelle neuer Bürokratie zu werden.“ Gewollt und versprochen ist das Gegenteil. Ach ja, eine Massenklage gegen das Elena-Verfahren liegt seit dem 31. März 2010 auch schon vor – als Sammelbeschwerde mit über 22 000 Vollmachten eingereicht beim Bundesverfassungsgericht.



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