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     Hedwig v. Beverfoerde
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Bürger gegen drohende EU-Diktatur
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Endlich! Es regt sich was. Jetzt auch bei uns in Deutschland. Willensbildung von unten mündet in Gründung einer Partei. Sie sind so frei – und so demokratisch. Denn um nichts Geringeres geht es, als um die Verteidigung der Freiheit und der Demokratie im vereinten Europa.

Der EU-Reformvertrag von Lissabon ist der verklausulierte Neuaufguß des toten EU-Verfassungsvertrags. Träte er in Kraft, unsere nationale Verfassung, das Grundgesetz würde daduch ausgehebelt, also faktisch abgeschafft. Denn damit würde dem von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzten Recht „Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten“ eingeräumt.

Gleichzeitig bliebe das EU-Parlament schwächstes Organ. Es hätte, obwohl als einziges (zumindest annähernd) demokratisch legitimiert, nicht das Recht, Gesetze zu initiieren. Das behielte sich weiterhin die EU-Kommission vor. Nicht zu fassen!

Besonders fatal: die sogenannte Flexibilitätsklausel. Damit könnte die EU sich krakenartig ihren eigenen Kompetenzbereich erweitern. Damit dränge sie in den Kernbereich der Staatlichkeit vor und würde ganz ohne den Willen der Völker unversehens zum Superstaat - und der Bundestag zum Placebo. Der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Schachtschneider spricht deshalb von „Ermächtigungsklausel“ und führt aus:

„Die Führer Europas können also die Regelungen der Währungspolitik, der Wirtschaftspolitik, der Sozialpolitik, der Verkehrspolitik und Politik des Raumes von Freiheit, Sicherheit und Recht - das ist die Innenpolitik, die Justizpolitik, die Polizeipolitik – und anderes mehr ändern, ohne dass nach dem Lissabonner Vertrag die Völker zustimmen müssten. Im Europäischen Rat entscheidet allein der jeweilige Regierungschef. Das Europäische Parlament muss nicht zustimmen, es wird nur angehört.“ Hierin erkennt er eine eindeutige Entdemokratisierung.

Offene Diskussionen in den großen deutschen Parteien zu dieser himmelschreienden Missgeburt namens „EU-Reformvertrag / Lissabon-Vertrag“ sind nicht erwünscht. Aufgeklärte Parteimitglieder setzen deshalb heimlich ihre ganze Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht, wo mehrere Verfassungsklagen ihrer Entscheidung harren.

Es ist zu hoffen, daß die neugegründete LIBERTAS Partei Deutschland endlich die Debatte vom Zaun bricht, deren Ausbleiben der bisher größte Skandal ist.

 

Siehe dazu:

http://www.freiewelt.net/nachricht.php?id=501




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Horatio Nelson, 14.05.2009 23:52
Der "EU-Reformvertrag" von Lissabon genehmigt:
- Verfestigung und Erweiterung der EU-Hegemonie (Gesetzeserlaß und
-inkraftsetzung mit Scheinkonsultation)
- das Recht für die EU, Steuern eigenmächtig zu erheben
- eigenmächtige Gesetzesnovellen seitens der EU.

Wie in den meisten EU-Mitgliedsstaaten durfte das Volk in Deutschland nicht über den Vertrag von Lissabon abstimmen. Denn, die MdBs wussten ganz genau: es hätte das Werk mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.
Es wird gesagt, daß der Lissabonvertrag finanziell für Deutschland effektiv eine Wiederholung des Vertrages von Versailles bedeuten würde. Deutschland ist schon Zahlvater der EU und würde durch dieses Vertragswerk auch noch europäische Steuern zahlen dürfen. Denn, wie gesagt, dieser Vertrag räumt die Möglichkeit der Erhebung von Steuern ein. Er erlaubt “Brüssel” auch die einseitige Änderung von Gesetzen – ohne die Mitgliedstaaten effektiv fragen zu müssen.
Doch, wie immer bei “europäischen” Angelegenheiten in der Berliner “Volksvertretung”, wurde der Vertrag von Lissabon ohne Beanstandungen mit großer Mehrheit, am Volk vorbei, durchgewunken und damit wären weite Teile der nationalen Souveränität dem “Brüsseler” Regime überstellt und geopfert worden. Doch, mit dem mutigen Dr. Peter Gauweiler hatten die ehrenwerten Damen und Herren des Hohen Hauses nicht gerechnet. Er klagte gegen die ewige Gummistempeldemokratie der “Volksvertreter” im Bundestag und stellte somit sicher, daß diese 100%-ige Wiederbelebung der bereits abgelehnten “”EU-Verfassung” gerichtlich geprüft werden muß.
Bei der bevorstehenden Entscheidung des BVerfG besteht durchaus Hoffnung, daß der Vertrag in seiner jetzigen Form für nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar erklärt wird. Denn schließlich geht es dem BVerfG nun um seine eigene Existenz! Das Gremium steht jetzt nämlich wie die Maus vor der Schlange! Lehnt das Gericht den Vertragstext ab oder verlangt es Änderungen dazu, müßte der ...


Rolf Bürgel, 13.03.2009 14:25
Die EWG, später EG, heute EU war seinerzeit gegründet worden, um zu einem friedlichen Miteinander der europäischen Staaten zu kommen, nachdem sich diese überjahrhundert hinweg gegenseitig zerfleischt hatten. Ansätze dazu hat es bereits Ende des 19. Jahrhunderts gegeben. Von einem "Europa der Vaterländer" hatte de Gaulle gesprochen. So weit so gut. Doch das was wir heute haben, ist ein bürokratisches Monstrum, dass die Identität der Nationalstaaten immer weiter aushöhlt ohne selbst jemals zum Völkerrechtssubjekt geworden zu sein. Da die Entscheidungen in Brüssel ja nicht demokratisch legitimiert sind - Ministerrat und Kommission sind reine Exekutiv-Organe - bedeutet das eine Schwächung bis Aushöhlung der Demokratie. Die Kompetenzverlagerungen von den Nationalstaaten nach Brüssel stellen daher ein europäisches Ermächtigungsgesetz bei.

Ich habe meinen Abgeordneten bei der Wahl ein Madat d.h. Auftrag erteilt, meine Interessen im Parlament zu vertreten. Ich habe ihnen nicht die Erlaubnis erteilt, diesen Auftrag an Dritte weiter zu geben.

Aber es gibt einen Unterscied zwischen Deutscghland und den EU-Partnern. Wir flüchten noch immer aus der nationalen Identität nach Europa. Die übrigen Staaten benutzen die EU nur als Vehikel, ihre nationalen Interessen durchzusetzen. Und zahlen tut das Ganze dann Deutschland. An den deutschen Bürgern ist das gleich ein doppelter Betrug.



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