Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das massenhafte anlasslose staatliche Speichern von Daten aus dem Telefon-, Mail- und Internet-Verkehr ruft zugleich wieder die Gefahren der Digitalisierung ins Bewusstsein, nämlich die Möglichkeiten, dieses Wunder der Technik auch zu missbrauchen.
Digitalisierung und Internet – Die Möglichkeit zum Überwachungsstaat
Fluch und Segen liegen oft dicht beieinander. Wenn technisch möglich geworden ist, was mit dem Möglichen verantwortungsvollen Umgang verlangt, dann wird das Mögliche stets auch zweckentfremdet und missbraucht. Mit dem Messer kann man Wurst schneiden, aber auch jemanden erstechen. Die Kernspaltung kann man nutzen, um Strom zu erzeugen oder um Bomben zu bauen. Die Mautbrücken über Autobahnen dienen der schnellen Erfassung der Wegegebühren, aber nur wenige wissen, was sie sonst noch alles erfassen (können). Wer mit dem eingeschalteten Mobiltelefon unterwegs ist, um für Familie, Freunde und Geschäftspartner erreichbar zu sein, gibt damit auch dem Überwachungsstaat preis, wo er sich gerade befindet.
Aus dem Weltraum geschossene Fotos bescheren uns von der Erde wunderbare Ansichten, aber die unsichtbaren Kameras erfassen auch den, der sich auf seiner Liege im Garten in der Sonne aalt und sich unbeobachtet glaubt – ungefragt und ungewarnt. Mit Richtmikrophonen können Ornithologen Vogelstimmen aufnehmen, aber Verbrecher auch ihre Opfer belauschen – und ein totalitärer Staat seine Bürger. Mit Hilfe von Satelliten können Schiffsleute schnell und bequem navigieren, aber mächtige Staaten auch ihr Spionagepotential erweitern.
Eine ursprüngliche Utopie dringt vor zur Wirklichkeit
Nicht anders ist es mit der Digitalisierung. Sie rationalisiert aufs Angenehmste das Erfassen, Bearbeiten und Archivieren von Vorgängen in allen Lebensbereichen, ist aber auch ein Einfallstor für Abartige, ihr Unwesen mit Viren, Würmern und Trojanern zu treiben. Sie erleichtert umfassend und beschleunigt revolutionär den Austausch von Informationen, bietet aber auch neue und schnellere Möglichkeiten, ebendiesen Austausch in unerkannter Weise und von überall her zu stören, sei es aus Tollerei, Spielsucht oder Geltungsbedürfnis, sei es zu verbrecherischen Handlungen von Kriminellen oder zu geheimen Zwecken für das staatliche Personal. Wer unverschlüsselte E-Mails sendet, macht, wie wenn er eine Postkarte verschickt, ihren Inhalt nicht allein für den Empfänger lesbar. Was mit Orwells „1984“ und mit Huxleys „Schöner neuer Welt“ als zunächst bloße Utopie daherkam, wird mehr und mehr beklemmende, gespenstische Wirklichkeit. Was Menschen können, das machen sie auch.
Und plötzlich steht man vor Gericht
Zu den kriminellen Möglichkeiten gehört das Stehlen von Kennungen, das Password Fishing, abgekürzt Phishing genannt. Gegen die Versuche, zum Beispiel an die Zugangsdaten von Bankkonten (PIN, TAN, Kontonummer) heranzukommen, muss man ständig gewappnet sein. Auch das „Social Phishing“ gibt es bereits. Für das Opfer wie aus heiterem Himmel sieht es sich im Web unversehens als Mensch mit zweifelhafter Moral oder politischer Gesinnung gebrandmarkt, zum Beispiel als Kinder-Porno-Liebhaber oder Rechtsextremist. Familie, Freunde, Arbeitgeber sind entsetzt, die Folgen entsprechend. Auch die Polizei taucht auf. Plötzlich steht man vor Gericht.
Wie Freiheit mutiert zur Freiheitsbeschneidung
Wie so etwas geht und wie schwer die verzweifelte Gegenwehr des Opfers ist, lässt sich, davor warnend im Internet nachlesen. Die zusätzliche Freiheit zur Meinungsäußerung und zum Informationsaustausch, die das Web beschert, wird durch den möglichen Missbrauch zur Freiheitsbeschneidung für das Opfer. Verleumdung war zwar schon immer möglich, aber über das Internet lässt sie sich umfassend verbreiten und lässt sich der Schaden für das Opfer vergrößern. Dass sich auch Staaten und ihre Geheimdienste solcher Methoden bedienen, ist ebenfalls alles andere als fern des Vorstellbaren.
Für das Beschneiden von Freiheiten anfällig
Der Staat und seine Institutionen sind im Beschneiden von Freiheiten ohnehin anfällig, und ihre Beißhemmung ist begrenzt. In Nordrhein-Westfalen schickte man sich schon 2003 an, eine Zensur-Infrastruktur zu planen, um Web-Seiten per Maus-Click landesweit zu sperren. Mag das in Sachen Kinder-Pornos noch angehen, ist es bei politisch missliebigen Seiten (zum Beispiel solchen mit Links- oder Rechtsradikalismus) ein Anschlag auf die Meinungs- und Informationsfreiheit. Beispiele für solche Internet-Zensur gibt es längst.
An der Internet-Zensur wirken sogar private Unternehmen mit. So helfen die großen amerikanischen Internet-Konzerne Google, Yahoo, Microsoft und Cisco Systems aus Geschäftsinteresse der Volksrepublik China, die Meinungs- und Informationsfreiheit im Land zu unterdrücken. Und ein Internet-Provider wie die Deutsche Telekom hatte einer deutschen Staatsanwaltschaft die Verbindungsdaten eines Kunden gegeben, weil er im Internet-Magazin Telepolis anonym die Bundeswehr beleidigt haben sollte. Der Mann bekam einen Strafbefehl ins Haus. Gegen die Telekom hat er vor Gericht wegen der Datenschutzverletzung rechtskräftig gewonnen. Aber solche Gegenwehr ist mühsam und aufwendig.
Mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, entstanden 2005/2006, und mit dem auf ihr basierenden deutschen Gesetz von 2007 wurden alle Provider sogar dazu verpflichtet, ohne konkreten Anlass alle Daten von Verbindungen (Telefon, Mail-Verkehr, Surfen im Internet) sechs Monate lang zu speichern - wenn auch nicht deren Inhalt. Dem hat das Verfassungsgericht nun erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Es verlangt, dass hierfür zumindest strenge Vorgaben eingehalten werden.
Wenn Fahnder über das Internet unbemerkt den PC durchstöbern
Vorstellbar ist auch, dass Interessengruppen mittels politischen Einflusses und dann staatlicher Ausführung darüber bestimmen, was das Volk im Internet nicht lesen darf, zum Beispiel fundierte Kritik an militanten, verbohrten Umweltschützern oder an der Manie, die Stromversorgung mit Windkraft sichern zu wollen. Staaten könnten Internet-Seiten sperren, auf denen über sie von Motiven und Vorgängen zu lesen ist, über die man in den übrigen Medien sonst nichts erfährt. Andere staatliche Eingriffe sind schon sehr konkret geworden: Anstelle der herkömmlichen Hausdurchsuchung können Fahndungsbehörden über das Internet unbemerkt die PC-Festplatte eines Verdächtigen durchstöbern, auch wenn der Computer bei diesem zuhause steht.
Eine Errungenschaft, aber nicht nur eine segensreiche
In alledem liegen große Gefahren, denn vorstellbar ist darüber hinaus noch vieles andere. Gleichwohl ist das Internet wie Telefon, Radio und Fernsehen eine Errungenschaft, die man nicht mehr missen möchte und kann, aber bei weitem nicht nur eine segensreiche. Man kann sie missbrauchen zu Schandtaten, Machtausübung und Unterdrückung. Um sich davor zu bewahren, sind Vielfalt und Wettbewerb zu ermöglichen. Und die werden gesichert durch die Freiheit, sich zu äußern und zu handeln – auch über das Internet. Die Freiheit war schon immer in Gefahr. Fehlt sie, muß sie erkämpft, besteht sie, muß sie rechtzeitig verteidigt werden – nicht anders die durch Digitalisierung und Internet bedrohte Freiheit.