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11.02.2012
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     Dr. Klaus Peter Krause
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Was Menschen können, das machen sie auch
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Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das massenhafte anlasslose staatliche Speichern von Daten aus dem  Telefon-, Mail- und Internet-Verkehr ruft zugleich wieder die Gefahren der Digitalisierung ins Bewusstsein, nämlich die Möglichkeiten, dieses Wunder der Technik auch zu missbrauchen.

Digitalisierung und Internet – Die Möglichkeit zum Überwachungsstaat 

Fluch und Segen liegen oft dicht beieinander. Wenn technisch möglich geworden ist, was mit dem Möglichen  verantwortungsvollen Umgang verlangt, dann wird das Mögliche stets auch zweckentfremdet und missbraucht. Mit dem Messer kann man Wurst schneiden, aber auch jemanden erstechen. Die Kernspaltung kann man nutzen, um  Strom zu erzeugen oder um Bomben zu bauen. Die Mautbrücken über Autobahnen dienen der schnellen Erfassung der Wegegebühren, aber nur wenige wissen, was sie sonst noch alles erfassen (können). Wer mit dem eingeschalteten Mobiltelefon unterwegs ist, um für Familie, Freunde und Geschäftspartner erreichbar zu sein, gibt damit auch dem Überwachungsstaat preis, wo er sich gerade befindet.

Aus dem Weltraum geschossene Fotos bescheren uns von der Erde wunderbare Ansichten, aber die unsichtbaren Kameras erfassen auch den, der sich auf seiner Liege im Garten in der Sonne aalt und sich unbeobachtet glaubt – ungefragt und ungewarnt. Mit Richtmikrophonen können Ornithologen Vogelstimmen aufnehmen, aber Verbrecher auch ihre Opfer belauschen – und ein totalitärer Staat seine Bürger. Mit Hilfe von Satelliten können Schiffsleute schnell und bequem navigieren, aber mächtige Staaten auch ihr Spionagepotential erweitern.

Eine ursprüngliche Utopie dringt vor zur Wirklichkeit

Nicht anders ist es mit der Digitalisierung. Sie rationalisiert aufs Angenehmste das Erfassen, Bearbeiten und Archivieren von Vorgängen in allen Lebensbereichen, ist aber auch ein Einfallstor für Abartige, ihr Unwesen mit Viren, Würmern und Trojanern zu treiben. Sie erleichtert umfassend und beschleunigt revolutionär den Austausch von Informationen, bietet aber auch neue und schnellere Möglichkeiten, ebendiesen Austausch in unerkannter  Weise und von überall her zu stören, sei es aus Tollerei, Spielsucht oder Geltungsbedürfnis, sei es zu verbrecherischen Handlungen von Kriminellen oder zu geheimen Zwecken für das staatliche Personal. Wer unverschlüsselte E-Mails sendet, macht, wie wenn er eine Postkarte verschickt, ihren Inhalt nicht allein für den Empfänger lesbar. Was mit Orwells „1984“ und mit  Huxleys „Schöner neuer Welt“ als zunächst bloße Utopie daherkam, wird mehr und mehr beklemmende, gespenstische Wirklichkeit. Was Menschen können, das machen sie auch.

Und plötzlich steht man vor Gericht

Zu den kriminellen Möglichkeiten gehört das Stehlen von Kennungen, das Password Fishing, abgekürzt Phishing genannt. Gegen die Versuche, zum Beispiel an die Zugangsdaten von Bankkonten (PIN, TAN, Kontonummer) heranzukommen, muss man ständig gewappnet sein. Auch das „Social Phishing“ gibt es bereits. Für das Opfer wie aus heiterem Himmel sieht es sich im Web unversehens als Mensch mit zweifelhafter Moral oder politischer Gesinnung gebrandmarkt, zum Beispiel als Kinder-Porno-Liebhaber oder Rechtsextremist. Familie, Freunde, Arbeitgeber sind entsetzt, die Folgen entsprechend. Auch die Polizei taucht auf. Plötzlich steht man vor Gericht.

Wie Freiheit mutiert zur Freiheitsbeschneidung

Wie so etwas geht und wie schwer die verzweifelte Gegenwehr des Opfers ist, lässt sich, davor warnend im Internet nachlesen. Die zusätzliche Freiheit zur Meinungsäußerung und zum Informationsaustausch, die das Web beschert, wird durch den möglichen Missbrauch zur Freiheitsbeschneidung für das Opfer. Verleumdung war zwar schon immer möglich, aber über das Internet lässt sie sich umfassend verbreiten und lässt sich der Schaden für das Opfer vergrößern. Dass sich auch Staaten und ihre Geheimdienste solcher Methoden bedienen, ist ebenfalls alles andere als fern des Vorstellbaren.

Für das Beschneiden von Freiheiten anfällig

Der Staat und seine Institutionen sind im Beschneiden von Freiheiten ohnehin anfällig, und ihre Beißhemmung ist begrenzt. In Nordrhein-Westfalen schickte man sich schon 2003 an, eine Zensur-Infrastruktur zu planen, um Web-Seiten per Maus-Click landesweit zu sperren. Mag das in Sachen Kinder-Pornos noch angehen, ist es bei politisch missliebigen Seiten (zum Beispiel solchen mit Links- oder Rechtsradikalismus) ein Anschlag auf die Meinungs- und Informationsfreiheit. Beispiele für solche Internet-Zensur gibt es längst.

An der Internet-Zensur wirken sogar private Unternehmen mit. So helfen die großen amerikanischen Internet-Konzerne Google, Yahoo, Microsoft und Cisco Systems aus Geschäftsinteresse der Volksrepublik China, die Meinungs- und Informationsfreiheit im Land zu unterdrücken. Und ein Internet-Provider wie die Deutsche Telekom hatte einer deutschen Staatsanwaltschaft die Verbindungsdaten eines Kunden gegeben, weil er im Internet-Magazin Telepolis anonym die Bundeswehr beleidigt haben sollte. Der Mann bekam einen Strafbefehl ins Haus. Gegen die Telekom hat er vor Gericht wegen der Datenschutzverletzung rechtskräftig gewonnen. Aber solche Gegenwehr ist mühsam und aufwendig.

Mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, entstanden 2005/2006,  und mit dem auf ihr basierenden deutschen Gesetz von 2007 wurden alle Provider sogar dazu verpflichtet, ohne konkreten Anlass alle Daten von Verbindungen (Telefon, Mail-Verkehr, Surfen im Internet) sechs Monate lang zu speichern - wenn auch nicht deren Inhalt. Dem hat das Verfassungsgericht nun erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Es verlangt, dass hierfür zumindest strenge Vorgaben eingehalten werden.

Wenn Fahnder über das Internet unbemerkt den PC durchstöbern

Vorstellbar ist auch, dass Interessengruppen mittels politischen Einflusses und dann staatlicher Ausführung darüber bestimmen, was das Volk im Internet nicht lesen darf, zum Beispiel fundierte Kritik an militanten, verbohrten Umweltschützern oder an der Manie, die Stromversorgung mit Windkraft sichern zu wollen. Staaten könnten Internet-Seiten sperren, auf denen über sie von Motiven und Vorgängen zu lesen ist, über die man in den übrigen Medien sonst nichts erfährt. Andere staatliche Eingriffe sind schon sehr konkret geworden: Anstelle der herkömmlichen Hausdurchsuchung können Fahndungsbehörden über das Internet unbemerkt die PC-Festplatte eines Verdächtigen durchstöbern, auch wenn der Computer bei diesem zuhause steht.

Eine Errungenschaft, aber nicht nur eine segensreiche

In alledem liegen große Gefahren, denn vorstellbar ist darüber hinaus noch vieles andere. Gleichwohl ist das Internet wie Telefon, Radio und Fernsehen eine Errungenschaft, die man nicht mehr missen möchte und kann, aber bei weitem nicht nur eine segensreiche. Man kann sie missbrauchen zu Schandtaten, Machtausübung und Unterdrückung. Um sich davor zu bewahren, sind Vielfalt und Wettbewerb zu ermöglichen. Und die werden gesichert durch die Freiheit, sich zu äußern und zu handeln – auch über das Internet. Die Freiheit war schon immer in Gefahr. Fehlt sie, muß sie erkämpft, besteht sie, muß sie rechtzeitig verteidigt werden – nicht anders die durch Digitalisierung und Internet bedrohte Freiheit.

 

 

 

 

 

 

 



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Kommentare (3)




 
  Kommentare (3)

Noah, 10.03.2010 19:41
"Wenn Fahnder über das Internet unbemerkt den PC durchstöbern"
Jeder einigermaßen kundige Computernutzer weiß, dass dies nicht ohne Weiteres möglich ist. Bedingt es doch, dass der Rechner eine aktive Internetverbindung besitzt, die Firewall abgeschaltet ist, oder ein entsprechendes Programm zuvor auf dem Gerät installiert worden ist, welches eine Hintertür geöffnet hat. Nur um einige Schwachstellen aufzuzählen. Und auch da gibt es wieder Programme, die dies sofort signalisieren können. Unbemerkt würde dies also wohl kaum bleiben, wenn nicht ohnehin nur schwer möglich sein.
Hat also ein Straftäter wirklich relevante Daten auf seinem Rechner, werden diese wohl kaum über die schwachsinnige "Onlinedurchsuchung" gesichert werden können.
Ich halte die Diskussion darüber für ein vollkommen an der Realität vorbeisteuerndes Ablenkungsmanöver. Dieser angeblich konkret gewordene staatliche Eingriff ist reine Theorie.


Cyberworker, 05.03.2010 11:49
Es ist interessant zu beobachten, dass sich offensichtlich und glücklicherweise mehr und mehr Menschen mit den ausufernden Phänomenen der digitalen Welt auseinandersetzen. Es ist selbstverständlich längst nicht nur der Staat, der - aus nur zu verständlichen Gründen - eine bessere Kontrolle über seine Bürger haben möchte, um irgendwann "präventiv" handeln zu können. Das Internet ist längst in unterschiedlichste Richtungen "ausgefranst": Durch den zunehmenden Bürgerjournalismus wird es immer schwieriger, auch wirklich belastbare Informationen im Netz zu finden. Greti und Pleti handeln Daten hin und her - persönliche und andere. Eine Art Morast ist entstanden. Der Manipulation sind schon längst Tür und Tor geöffnet. Das hatte wohl Orwell, nicht wissend, dass es ein Internet einmal geben werde, vorhergesehen. Manchmal (und immer häufiger) stellt sich mir die Frage, ob nicht die Erfinder dieser digitalen Datenproduktionsmaschine (damit wir wieder etwas näher am Thema sind) von Anfang an wussten, was man damit so alles irgendwann wird anstellen können. Und erschufen diesen Moloch vielleicht aus diesen oder ähnlichen Erwägungen heraus.
Letztlich sollte man sich stets die Frage "qui bono?", wem nützt es?, stellen, um eine Ahnung zu bekommen, was denn da so passiert. Vielleicht sollte man einfach sagen: "Das Internet ist out!" Doch das ist wohl eher naiv...


Karin Pfeiffer-Stolz, 05.03.2010 08:16
Befreiend ist es im Text des geschätzten Journalisten zu lesen, was einen selbst gedanklich umtreibt: „Was Menschen können, das machen sie auch.“ Im privaten Bereich treffen die Folgen allenfalls das Individuum selbst bzw. die mit ihm in Kontakt stehenden Personen. Wenn sich die Organe des allumfassenden Staates anschicken zu „handeln“, so sprengen die Auswirkungen des Handelns jedes lokale Maß. Womit noch kein Werturteil gesprochen ist.
Wenn das Verfassungsgericht der Vorratsdatenspeicherung einen „vorläufigen Riegel vorgeschoben“ hat, so wird man doch nicht vorschnell zur Entwarnung blasen dürfen. Wer garantiert denn die Einhaltung des Verbots? Wer überwacht es? Die potentiellen Möglichkeit führt mit Sicherheit zum Handeln: Was Menschen können, das machen sie auch – dazu gehört eben auch die Mißachtung von Ge- oder Verboten, und seien sie vom höchsten Gericht erlassen.
Die Daten werden nun offiziell vernichtet. Könnten sie nicht inoffiziell „gerettet“ werden? Vom Retten verstehen unsere Macht- und Funktionseliten inzwischen überaus viel! Der Datengebrauch ist bloß (noch) nicht legitimiert. Stets finden sich Mittel und Wege, (Schaufenster-)Vorschriften zu umgehen und sich die Gesetze zum eigenen Nutzen klammheimlich zurechtzubiegen. Der Einfallsreichtum jener Menschengattung, welche sich mit Vorliebe und äußerst geschickt auf parasitäre Weise über Wasser zu halten weiß, ist von erstaunlicher Vielfalt, wenn es darum geht, im Dschungel der Verbotstafeln verschlungene Pfade aufzuspüren, die zum Ziel führen. Da kann unsereins nicht mehr mit. Denn wir müssen arbeiten und haben für solches keine Zeit.
Trotz allem: abusum non tollit usum. Wie gesagt, auch ein Messer kann guten und schlechten Zwecken dienen. Das ist nun einmal so. Daher gibt es nur einen Rat, und der lautet: Holzauge, sei wachsam!



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