Horst, 08.02.2010 12:51 1. Singles haben 359, Partner 323 ¤ SGB-II-Regelsatz - Kinder entsprechend 60, 70 oder 80 % von 359 ¤ abzüglich Kindergeld.
2. es geht sehr wohl um die kompletten Regelsätze; vor allem der _Vorlagebeschluss des LSG Hessen macht das deutlich.
3. Das BVerfG hatte der Regierung hinsichtlich der Mischverwaltung Zeit bis Ende 2010 gegeben, also ist es zwar misslich aber legitim, dass sie diese Zeit nutzen kann.
4. Das Lohnabstandsgebot in Kombination mit Dumpinglöhnen pervertiert den Gedanken des Sozialleistung dann, wenn Arbeiter, statt um mehr Lohn zu kämpfen, auf die spuckt, die am Tropfe des Staates hängen müssen, um gerade mal so existieren zu können.
5. Bei Jobmangel erwartet der Aufstocker konkret WAS durch eine Förderung? Ein Staat voller unterbezahlter Arbeiter bleibt auch dann ein Staat unterbezahlter Arbeiter, wenn sie allesamt einen Doktortitel haben. Qualifizierung ist eben doch nicht alles - die Bildungsrepublik wird versagen, versprochen.
6. Dass Sie hier auch noch einen Keil hineintreiben wollen in die Menge der Prekären, ist einfach nur schäbig. DIE, die nix täten separieren von DENEN, die sich krummlegen. Sie haben wohl verdrängt, dass wir alle im selben Boot hocken. Und das Ding sieht verdammt nach einer Galeere aus. Ein Segel würde Sinn machen statt ewig nur zu rudern ...
7. Ein anderer Name für diese Unreform wird nichts an den Ressentiments derer ändern, die sich für etwas Besseres halten. Ihr Beitrag zeigt dies eindrucksvoll (siehe mein 6.).