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11.02.2012
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     Marc Schmidt
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Der Verbraucherschutz im Finanzsektor wird zum Vermittlerschutz
Weitere Themen: Finanzkrisen, Allgemein, Reformen

Die Finanzkrise hat den Verbraucherschutz im Finanzsektor angesichts zahlloser Falschberatungen, Stichwort: Lehman-Zertifikate, erneut auf das Tablett der Politik gebracht. Vieles ist passiert, aber nur wenig zum Nutzen der Verbraucher. Gut gemeint ist eben nur selten gut gemacht.

 

Die Finanzbranche hat nun wahrlich keinen guten Ruf. Der Volksmund spricht ja nicht ohne Grund von Versicherungshaien oder „Bankstern“ – je nach Herkunft fallen die Begriffe auch richtig beleidigend aus. Die deutsche Politik fühlte sich durch allerlei große und kleine Skandale (ja auch vor der Finanzkrise gab es die schon) stets wieder bemühsigt regulierend in diese Branche einzugreifen. Wobei es sich eher immer um Kosmetik handelte. Der richtig große Eingriff in die Branche wurde erst durch die EU möglich. Es begann 2002 mit der so genannten Vermittlerrichtlinie, die den Vertrieb von Versicherungen unter besondere Auflagen stellte. Ziel der Richtlinie war es, den Vertrieb nur noch durch qualifizierte Personen mit einem hohen Maß an Transparenz in Form von weitreichenden Beratungs- und Dokumentationspflichten zu erlauben.

Wie so oft bei europäischen Richtlinien dauerte die Umsetzung in deutsches Recht einige Jahre. Die hervorragende Lobbyarbeit der Branche konnte dabei vieles zu Recht rücken. Zum 22. Mai 2007 trat schließlich die deutsche Variante der EU-Richtlinie in Form des Vermittlergesetzes und der Versicherungsvermittlungsverordnung in Kraft. Darin wurden besondere Anforderungen an die „Sachkunde“ des Versicherungsvermittlers, die Einrichtung eines Vermittlerregisters, die Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung und besondere Informationspflichten in Form eines Beratungsprotokolls Gesetz. Speziell durch die nachzuweisende Sachkunde und das Beratungsprotokoll versprach sich die Regierung deutlich mehr Verbraucherschutz. Zudem wurde Ende des Jahres durch die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes auch für die Versicherungsgesellschaften selbst das Geschäft deutlich erschwert. Durch eine Vielzahl an Offenlegungspflichten mussten Versicherer ihre Kunden mit jeder Menge Papier, teilweise schon vor Vertragsschluss, über die großen und kleinen Tücken informieren.

Im Lauf der vergangenen Jahre konnte man praktische Erfahrungen mit dem veränderten Recht sammeln und – oh Wunder – der Verbraucher ist in vielen Fällen noch immer der Dumme. Mit einem Ordner voller Unterlagen konfrontiert, unterschreiben die meisten einfach bei den markierten Kreuzen – man kennt das schließlich mit den seitenlangen AGBs, die liest man ja auch sonst nicht. Und da liegt der Hund begraben. Mit immer umfangreicheren Aufklärungstexten gelingt es Versicherern alle Risiken von vornherein auf den Kunden per Unterschrift abzuwälzen. Der deutsche Verbraucher – generell sowieso im Bereich Finanzen so desinteressiert, wie ein Öko an Formel Eins – vertraut dem lieben Mann oder der lieben Frau von der Versicherung und ist dankbar, dass das leidige Thema vom Tisch ist. Dank der ausgeklügelten Unterlagen und Protokolle hat der Verbraucher aber anschließend keine Chance mehr wegen Falschberatung o.ä. gegen den Vermittler oder die Versicherung vorzugehen. Ein Manager eines der führenden Pools für Finanzmakler brachte es kürzlich vor Vermittlern auf den Punkt: „Achten Sie immer auf die korrekt ausgefüllten Beratungsunterlagen. Wenn die Unterlagen vollständig unterschrieben sind, haben wir noch nie einen Prozess wegen Falschberatung verloren.“ Man sieht, die Branche schützt sich so erfolgreich vor allzu viel Ärger.

Und dass die Beratungen nicht immer gut sein können, zeigt sich am zuvor erwähnten, jetzt notwendigen Sachkunde-Nachweis. Denn hierfür hat man den IHK-Titel „Fachberater für Finanzdienstleistungen“ eingeführt, der mit zwei Jahren Berufspraxis ausreicht, um Verbraucher in lebenswichtigen Fragen wie der Altersvorsorge zu beraten. Dieser Lehrgang – denn eine Ausbildung ist es nicht – wird gerne genutzt um branchenfremde in das Finanzgewerbe zu schleusen. Hinzukommt, dass alle „alten Hasen“ – unabhängig von ihrer Ausbildung – keines Sachkunde-Nachweises bedürfen. Damit sind Personen gemeint, die zwischen Einführung der Vermittlerrichtlinie und dem 31. August 2000 ununterbrochen selbstständig oder unselbstständig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig waren. Man könnte mit dieser Regelung leben, wenn Berufspraxis wirklich die schlechten von den guten trennen würde. Das Problem: Viele Verbraucher merken erst nach 10 oder 20 Jahren, ob sie gut oder schlecht beraten wurden, dann nämlich wenn die Versicherungsleistung nicht der versprochenen entspricht.

An dieser Stelle kommt die Vergütung ins Spiel. Denn ein guter Versicherungsvermittler ist aus Sicht der Versicherungen der, der viel Neugeschäft bringt. Gerade im Renten- und Lebensversicherungsbereich ist es unglaublich lukrativ neue Verträge abzuschließen. Vermittler erhalten meist mehr als 4 Prozent des Vertragswertes und der geht auf die Laufzeit hochgerechnet schnell in den Hundertausender Bereich. Auf diese Weise lässt sich schnell mit nur einem Vertrag ein für Deutschland überdurchschnittliches Monatseinkommen verdienen, so man gut verkaufen kann. Wenn der Vermittler im Gegenzug noch den Verbraucher dazu bringt einen Altvertrag aufzulösen, freut sich die Versicherung noch ein zweites Mal. Jeder sollte mal den vor Laufzeitende angebotenen Rückkaufswert seiner Lebensversicherung den bis dahin geleisteten Einzahlungen gegenüber stellen. Da steht am Ende nicht immer eine positive Rendite. In vielen Fällen fahren die Verbraucher meist besser, wenn sie einen Vertrag einfach bis zum geplanten Ende beitragsfrei stellen und sich neu orientieren, als wenn sie den Vertrag vor Ende der Laufzeit kündigen. Aber von all dem bekommt der Verbraucher meist nichts mit. Dass er den Vermittler im Regelfall selbst durch seine Versicherungsbeiträge finanziert, ist den wenigsten bewusst. Immerhin kann man inzwischen auf Nachfrage erfahren, wer was von meinen Beiträgen erhält.

Was die Versicherungsbranche schon hinter sich hat, blüht nun auch der Bankenbranche. Damit werden auch freie Vermittler von Finanzanlagen wie etwa Fonds-Vermittler „reguliert“. Auch hier wird sich seit Anfang des Jahres fleißig per Beratungsprotokoll abgesichert. Womit wir dann auch bei den geschädigten Rentnern mit Lehman-Zertifikaten wären. Hatten diese nicht auch entsprechende „Beratungen“ erhalten und im Zweifel alle Unterlagen unterschrieben? Man sieht, dass der Verbraucher auch hier eher der Dumme ist. Der Vertrieb von Finanzanlagen ist übrigens noch nicht durch einen Sachkunde-Nachweis reguliert – bislang wird darüber nur diskutiert. Erfreulicherweise möchte die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin in den kommenden Monaten per Stichprobe die neuen Regelungen überprüfen. Allzu viel Kontrolle sollte man sich angesichts der dünnen Personaldecke aber nicht erhoffen. Da dürften diverse Verbrauchermedien öfter beim Test einer Beratung zu finden sein, als das zuständige Bundesamt.

Wie man sieht krankt der Sektor an mehreren Problembereichen. Zum einen wird die (Mindest-)Ausbildung nicht der Verantwortung gerecht, die der Bereich eigentlich erfordern würde. Niemand würde zu einem Steuerberater gehen, der statt der umfangreichen Ausbildung von heute, nur einen IHK-Lehrgang besucht hat. Zum anderen ist die Vergütungsstruktur so ausgelegt, dass nur „Verkäufer“ belohnt werden. Das Beraten unterbleibt entweder ganz oder/und wird durch entsprechende Protokolle Prozess- und Haftungssicher gemacht. Es gibt zwar auch in Deutschland inzwischen das Berufsbild des Versicherungsberaters, aber da der keine Verträge anbieten kann, findet der Verbraucher auch nur in Ausnahmen den Weg zu ihm.

Die Lösung kann eigentlich nur in klareren und einfacheren Regeln bestehen. Dabei liegt eine Form der Honorarberatung auf der Hand. Das heißt, der Verbraucher bezahlt einen gut ausgebildeten Spezialisten  für seine Beratung – ähnlich der Vergütung eines Steuerberaters – nach Stunden oder per Pauschale, den Betrag X. Dafür bekommt der Verbraucher eine ausführliche Beratung und am Ende auch nur das Produkt, was er wirklich braucht und möchte. Das Ganze durch übersichtliche und verständliche Unterlagen und Protokolle dokumentiert und so für beide Seiten Prozess- und Haftungssicher.

Idealerweise verändern sich dadurch auch die Produkte. Denn eigentlich reichen einige wenige, einfache Versicherungs- und Bankprodukte aus, um den Wünschen und Bedürfnisse einer Mehrheit der Verbraucher gerecht zu werden. Aber dazu müssten die Verbraucher diese Wünsche und Bedürfnisse auch formulieren können. Jeder Autokauf oder die Anschaffung neuer Elektrogeräte erhält häufig ein Vielfaches der Aufmerksamkeit, die dem Bereich Finanzen eingeräumt wird. Man bekommt immer wieder den Verdacht, dass sich hier sowohl Verbraucher, als auch die Politik und die Finanzbranche gegenseitig erfolgreich vor Veränderungen schützen. Allerdings muss man auch feststellen, dass viele seriöse Marktteilnehmer inzwischen gewillt sind, die Branche verbraucherfreundlich umzubauen. Die wachsende Zahl an Honorarberatern dokumentiert dies. Und mit jedem aufgedeckten Skandal werden es mehr – auch auf Verbraucherseite. Wenn jetzt noch die Politik das Thema Verbraucherschutz wirklich ernst nehmen würde, kämen wir ein gutes Stück voran.

 



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