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"Sexuelle Identität" ins Grundgesetz?
Weitere Themen: Allgemein

Mehrere Parteien im Deutschen Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke) haben einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes gestellt: Artikel 3, Absatz 3 soll um das Merkmal „sexuelle Identität“

wie folgt ergänzt werden:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Vorgeschlagene Ergänzung kursiv.)
In den Anträgen umfasst die „sexuelle Identität“ „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“.

1. Was ist „sexuelle Identität“?

Die „sexuelle Identität“ ist nicht angeboren. Sie ist weder ein einheitliches noch ein objektives Merkmal.  Die Sexualwissenschaften gehen davon aus, dass ein Mensch sich selbst eine sexuelle Identität zuschreibt aufgrund seines persönlichen sexuellen Begehrens („sexuelle Orientierung“) und seines sexuellen Verhaltens. Allerdings ist der Zusammenhang nicht zwingend: Es gibt Menschen mit homosexuellem Begehren und/oder Verhalten, die dennoch für sich eine heterosexuelle Identität in Anspruch nehmen. Zudem sind sexuelles Begehren, sexuelles Verhalten und sexuelle Identität im Lauf eines Lebens mehrfach wandelbar.
Renommierte Sexualwissenschaftler sind aufgrund ihrer Forschung der Auffassung, dass die „sexuelle Identität“ weder klar definierbar noch objektiv messbar ist.  Je nachdem, welche Rechte jemand in Anspruch nehmen will, kann er sich selbst zur Minderheit mit dem Merkmal „sexuelle Identität“ zählen oder nicht. Die Soziologin Pepper Schwartz schreibt: „Da die sexuelle Identität rein subjektiv ist, kann sie letztendlich niemals jemand anderem als der betreffenden Person bekannt sein…“

2. Eine staatliche Schutzfunktion für persönliches Begehren und sexuelles Verhalten?

Das im GG ausdrücklich erwähnte Merkmal „Geschlecht“ ist ein objektives Merkmal, es schützt jedes einzelne menschliche Individuum.  Es gibt keinen Grund, warum verschiedenes subjektives sexuelles Begehren und persönliche sexuelle Verhaltensweisen grundgesetzlich unter Schutz zu stellen wären. Von Ausnahmen abgesehen, hat der moderne Staat im Schlafzimmer Erwachsener nichts zu suchen.
Die Ehe als sexuelle Gemeinschaft wird nicht deshalb vom GG besonders geschützt, weil sich der Staat hier um persönliche sexuelle Verhaltensweisen kümmern würde, sondern weil die Ehe der Ort ist, in dem Kinder nicht nur geboren werden, sondern auch am besten aufwachsen können. Wie keine andere Gemeinschaft trägt die Ehe zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft bei.

3. Ist Pädophilie eine „sexuelle Identität“?

In den Anträgen umfasst die „sexuelle Identität“ „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“. Der FDP-Rechtspolitiker Sebastian Kluckert weist aber darauf hin, dass in diese Kategorie auch „Sodomisten oder Pädophile“ fallen können.  Pädophile Gruppen sehen ihre sexuelle Präferenz als „sexuelle Identität“.  Zu den prominenten Unterstützern der GG-Änderung gehört der Soziologieprofessor Rüdiger Lautmann, der sich seit langem für eine Akzeptanz pädophiler Lebensformen einsetzt.  Wie will unsere Gesellschaft dann Kinder noch vor angeblich „einvernehmlichen“ sexuellen Akten mit Erwachsenen schützen, wenn der Schutz der „sexuellen Identität“ im GG verankert ist? Hier gilt: „Sexuelle Identität“ im GG kann dazu führen, dass Täterschutz vor Opferschutz geht!    

4. Ein Ehe- und Familienrecht für Bisexuelle?

Wenn im GG steht, dass niemand aufgrund seiner „sexuellen Identität“ benachteiligt werden darf,  muss das gesamte Ehe- und Familienrecht geändert werden, um Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und Transsexuellen eine gleichberechtigte „Ehe und Familie“ zu ermöglichen. Ein LPartG für Bisexuelle wäre vielleicht der nächste Schritt.  Schon  2007 hat die „Grüne Jugend“ (Nachwuchsorganisation von Bündnis 90/Die Grünen) eine gesetzlich festgeschriebene homosexuelle Ehe, polygame Ehe, Gruppenehe (bisexuelle Ehe) und Geschwisterehe mitsamt allen Familienrechten gefordert.  Die europäische Organisation ILGA (International Lesbian and Gay Association) fordert, dass es möglich sein muss, dass ein Kind mehr als zwei Eltern hat.  Welche Auswirkungen hat dies für das Kindeswohl?
     
5. Orientierungslosigkeit für  Kinder und Jugendliche

In Vorpubertät und Pubertät haben viele Jugendliche entwicklungsbedingt Unsicherheiten in Bezug auf ihre Identität und ihre sexuelle Identität. Wenn alle sexuellen Identitäten als gleich im GG verankert sind, wird das in Kindergarten- und Schulbüchern so vermittelt werden müssen. Den Kindern wird damit das Leitbild der monogamen Ehe (ein Mann und eine Frau) als Orientierung für ihr Leben genommen. Kinder lernen nicht mehr, dass Ehefähigkeit eine kulturelle Leistung ist, die erst entwickelt werden muss. Da alle sexuellen Lebensweisen gleich sind, werden viele Jugendliche sexuell mehr experimentieren – mit allen damit verbundenen gesundheitlichen und seelischen Risiken. Die Verunsicherungen über die eigene Identität werden dadurch zunehmen.

6. Fazit

Aufgrund der dargelegten Bedenken ist eine Erweiterung des GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ abzulehnen.

 

  Gesetzentwürfe für den Bundestag: Die Linke 20.01.2010,  SPD, 15.12.2009, Bündnis90/Die Grünen, 27.11.2009; von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg gibt es einen solchen Gesetzentwurf  vom 29.9.2009.  
  In den Sexualwissenschaften gilt die sexuelle Identität als sexuelle Selbstzuschreibung von Männern und Frauen. Diese kann in Übereinstimmung mit sexuellem Begehren und/oder sexuellem Verhalten gewählt werden oder in bewusster Dissonanz dazu. Es ist irreführend, wenn die Gesetzentwürfe behaupten, unter die Kategorie „sexuelle Identität“ würden „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“ fallen. Dabei werden „sexuelle Identität“ und „geschlechtliche“ Identität in eins gesetzt, obwohl sie Verschiedenes sind. Bei Lesben, Schwulen, Bisexuellen geht es tatsächlich um die gewählte sexuelle Identität. Transgender Menschen dagegen lehnen vor allem eine geschlechtliche Identität ab, sie möchten jenseits der Kategorien „Mann“ und „Frau“ leben. Bei transsexuellen und intersexuellen Menschen geht es ebenso zunächst um das Geschlecht, die geschlechtliche Identität. Transsexuelle haben ein biologisch eindeutiges Geschlecht, wünschen sich aber, sie würden zum anderen Geschlecht gehören. Intersexuelle Menschen sind Männer oder Frauen, deren Fortpflanzungsorgane durch sehr verschiedene biologische Krankheiten so verändert sind, dass sie meist fortpflanzungsunfähig sind. In einigen Fällen ist die Krankheit so gelagert, dass nicht feststellbar ist, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt.     
  Z.B. Lautmann, E.O., The Social Organization of Sexuality, Chicago 1994; Haeberle, E.J., Bisexualitäten, Stuttgart 1994.
  Schwartz, P., Blumstein, P., Der Erwerb sexueller Identität: Bisexualität, in: Haeberle, a.a.O., S. 214.
  Auch Intersexuelle sind durch das Merkmal Geschlecht geschützt, sie sind nicht geschlechtslos.
  In: „Sexuelle Identität soll vom Grundgesetz geschützt werden“, Tagesspiegel, Berlin, 25.06.2009
  Z.B. http://agpd.net/wir.html; http://www.schicksal-und-herausforderung.de/was-ist-paedophilie/paedophilie-eine-sexuelle-orientierung.html
  Lautmann, R., Die Lust am Kind, Hamburg 1994. Neben Lautmann setzten sich auch andere prominente Vertreter der LGBT-Bewegung für eine Akzeptanz pädophiler Lebensformen ein, so Helmut Graupner, Vizepräsident für Europa der International Lesbian and Gay Law Association, siehe dazu: J. of Homosexuality, 1999, 37-4, S. 203-215.
   Formen bisexueller Ehe wurden bereits während der Beratungen zum LPartG im Bundestag von der damaligen PDS-Abgeordneten Christina Schenk (heute Christian Schenk) gefordert.
  www.gruene-jugend.de/aktuelles/beschluesse/395818.html
  „Familien, PartnerInnenschaften, Kinder und die Europäische Union“, hrsg. von ILGAeurope, April 2003, S. 39.



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Kommentare (19)

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  Kommentare (19)

Noah, 07.02.2010 20:52
@Z. Klimowa
In der Psychatrie landet das KInd sicher nicht wegen der gleichgeschlechtlichen Beziehung Ihrer Bekannten, u.U. aber wegen der Zahl wechselnder Partner an die sich auch ein Kind gewöhnen muss.


schmitt, 07.02.2010 20:44
@Frank: Wenn jemand nicht ihrer Meinung ist, sollte er am besten Berufsverbot erhalten, was? Also, wenn etwas bedenklich ist, dann diese Einstellung. Es steht ihnen frei, ihre Meinung zu äußern, auch wenn diese radikal anders ist als die von Frau Dr. Vonholdt. Der ständige Ruf nach Redeverboten irritiert aber doch.

Robert Reimer, 07.02.2010 18:55
@ Friedemann
ich habe versehentlich den falschen Artikel genannt. Es geht nicht um das Interview sondern den Blogbeitrag hier: http://www.freiewelt.net/blog-1441/der-missbrauch%2C-die-sexualmoral-und-der-papst.html


Astrid Lender-Deehagen, 07.02.2010 17:42
Wo kann man diese Initiative 3+ unterzeichnen?Auch hier auf FreieWelt?Ich wäre auch sofort eine der Unterstützerinnen.Bitte antworten!

Eure Astrid


Frank, 07.02.2010 16:20
Wollte nur mitteilen,das ich nach dem lesen dieses unsäglichen Artikels die Initiative "3+ Gleichstellung ins Grundgesetz" unterschrieben habe.Im übrigen finde ich es bedenklich,wenn eine solche Frau Kinder und Jugendärztin ist.Vielleicht sollte sich da mal die Ärztekammer oder der Psychologenverband einschalten.

Robert Reimer, 07.02.2010 14:23
@ Friedemann
Ich gebe ihnen in den meisten Punkten recht. Dann wieder, lesen sie bitte einmal den aktuellen Artikel von Herrn Lohmann "Niemand beschädigt diesen Orden so sehr wie einzelne Jesuiten". Da werden zum Besipiel ganz nebenbei Homosexuelle mit Pädophilen gleichgesetzt und Homosexualität grundsätzlich als eine zu heilende Fehlhaltung dargestellt. Selbst wenn sich niemand trauen würde z.B. Herrn Wowereit öffentlich wegen seiner Homosexualität zu diskriminieren zeigt dieser Artikel doch deutlich, dass es gibt es doch noch recht großen Bedarf an Aufklärung gibt in dieser Hinsicht.


Friedemann, 07.02.2010 12:30
@Robert Reimer
Deutschland leidet nicht an zu wenig, sondern an zu viel gesetzlichen Regelungen, es ist wie kein anderes Land hoffnungslos gesetzlich überreguliert. Wer würde es wagen, einen Herrn Wowereit oder Herrn Westerwelle wegen seiner Homosexualität zu diskriminieren. Er würde mit gerichtlichen Verfahren überhäuft werden. Neben diesen beiden gibt es Politiker aus allen Parteien, die als Homosexuelle in vergleichbarer Position fungieren. Wo soll da eine Gesetzeslücke sein? Ehegattensplitting und Steuerklassenwahlrecht geben Familien mit Kindern nur einen kleinen Bruchteil zu viel gezahlter Steuern zurück. Allenfalls sollten diese Vorteile entsprechend der Kinderzahl gerechter ausdifferenziert werden. Der Begriff "krank" ist ohnehin Definitionssache und nichts diskriminierendes, da er allgemein nur etwas von der Norm abweichendes definiert und Homosexualität fällt ja seit langem nicht mehr darunter. Das wird leider bei psychischen Erkrankungen von der Gesellschaft öfters vergessen und diese Menschen können sich im Gegensatz zu homosexuellen Menschen meistens nicht wehren. Hier sähe ich, wenn überhaupt, erheblich mehr gesetzgeberischen Bedarf, ebenso beim Recht des Kindes auf eine intakte Familie. Aber die Rechte dieser wirklich Schwachen der Gesellschaft werden durch Gesetze und Regelungen eher beschnitten als gestärkt.


Robert Reimer, 05.02.2010 18:59
@ Gladstone
Eine Ehe ist nach deutschem Recht nicht möglich. Es gibt nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft und die fällt nicht in den Schutzbereich der Ehe nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz.
Lebenspartnerschaften werden nicht einbezogen im Einkommensteuergesetz (Ehegattensplitting, Steuerklassenwahlrecht, Verdopplung des Sparer-Pauschbetrages, im Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetz.

Davon Abgesehen werden Homosexuelle immer noch gerade in christlichen Kreisen als "krank" bezeichnet und in vielen Lebenssituationen gezwungen ihre Identität zu verbergen.


Gladstone, 05.02.2010 15:01
"Diesen Grund gäbe es tatsächlich nicht, wenn keine Diskriminierung von Menschen mit nicht heterosexuellen Neigungen vorläge. Da es aber diese Diskriminierung nun einmal unbestreitbar gibt ist auch eine Maßnahme zum Schutze dieser Menschen nötig."
Was verstehen Sie denn unter Diskriminierung und was soll der Staat dagegen tun?


Z. Klimowa, 04.02.2010 21:38
Eine meiner Bekannten: heute Lesbe, zuvor mit mehreren Männern zusammengelebt, von einem ein Kind, das nun in pschiatrischer Behandlung gelandet ist. Was ist daran nun grundgesetzlich schützenswert? Was muß hier vor wem grundgesetzlich geschützt werden? Wechselnde sexuelle Neigungen oder das Kind, das in den Wechselbädern der sexuellen Beziehungen ihrer Mutter zu ersaufen droht und für dessen Lebensunterhalt und Behandlung die Hartz IV-Community zahlt? Und dies ganz ohne Schutz der sexuellen Identität im GG. Dann schon lieber das Grundrecht des Kindes in die Verfassung, ein Anrecht auf Schutz vor derartigen sexuellen Identitäten zu haben.



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