In Zeiten, in denen gewöhnlich der freie Wettbewerb über alles geht, wurde, infolge des „Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenkasse“ (2.2.2007) der Gesundheitsfonds eingerichtet. Hiermit bekommt das Bundesversicherungsamt die „Oberhoheit“ über alle von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung eingezahlten Beiträge. Diese werden dann, nach einem bestimmten, an Krankheitshäufigkeiten orientierten System, an die Kassen zurückverteilt – die damit dann die erbrachten Leistungen der Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und Therapeuten vergüten. Wodurch hier allerdings der Wettbewerb gestärkt wird, ist mir nicht ersichtlich – es ist ein enormer (zusätzlicher) Verwaltungsaufwand notwendig zur Datenerhebung, -speicherung und -verrechnung. Es geht um hochsensible Daten von 50 Mill. Versicherten, die Gesundheit betreffend.
Die Erfahrung zeigt, dass für einen so riesigen „Topf“ sich niemand recht verantwortlich zeigt – was bei der eigenverantwortlichen Verwaltung der Beitragsgelder bei den Kassen anders war. Hier konnten die Kassen frei und übersichtlich wirtschaften – und entsprechend ihre Beitragssätze festlegen.
Am Gesundheitsfonds verdienen hauptsächlich Bürokraten, Juristen und Verwaltungsmitarbeiter; es zahlt (wieder mal) der Steuerzahler und Versicherte.
Leistungserbringer haben durch den dauernden Veränderungsdruck keine verlässlichen wirtschaftlichen Grundlagen mehr für ihre Arbeit – Leidtragende sind, wie meistens, die Patienten.