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     Fabian Heinzel
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Die Mißfelder-Buschkowsky-Allianz
Weitere Themen: Kindergartenpflicht, Justiz, Familie

"Die Erhöhung von Hartz IV war ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie" (JU-Chef Philipp Mißfelder bei einer Parteiveranstaltung im Februar 2009)

Spüren Sie den kalten Hauch des Neoliberalismus in diesen herzlosen Worten des schnöselhaften Polit-Karrieristen Mißfelder?  Dem sollte man direkt die Worte eines bodenständigen Sozialdemokraten aus Neukölln entgegen stellen:

„Im Klartext: In der deutschen Unterschicht wird es (Anmerkung des Autors: das Betreuungsgeld) versoffen und in der migrantischen Unterschicht kommt die Oma aus der Heimat zum Erziehen, wenn überhaupt.“  (Heinz Buschkowksy (SPD), Bezirksbürgermeister Neukölln im Interview mit dem Tagesspiegel im Oktober 2009)

Fällt Ihnen was aus?  Obwohl Mißfelder sich zu Hartz IV äußert, während Buschkowsky zum ab 2013 geplanten Betreuungsgeld für die Eltern von Kindern unter drei Jahren Stellung nimmt, sind die Aussagen nahezu identisch.  Allerdings wurde Mißfelder für seine Worte scharf angegriffen, während Buschkowsky viel Zustimmung erhielt.

Nun sind beide Aussagen nicht völlig aus der Luft gegriffen.  Der Anteil an Alkoholikern ist unter Hartz IV-Empfängern in der Tat überproportional hoch.  Aber Transferempfänger sind keine homogene Gruppe.  Vollzeitarbeitnehmer, die so schlecht verdienen, dass Sie ihr Gehalt aufstocken, gehören genauso dazu wie alkoholabhängige Langzeitarbeitslose, Hochschulabsolventen, die sich von Praktikum zu Praktikum hangeln genauso wie Jugendliche ohne Schulabschluss und Berufsausbildung.  Eine einheitliche „Unterschicht“ gibt es nicht.  Sowohl Mißfelder als auch Buschkowsky haben in ihren Aussagen pauschale Urteile über eine Gruppe gefällt, die in Wirklichkeit sehr heterogen ist.

Krippen und Eltern

Zum Thema Kinderkrippe für Kinder im Alter von unter drei Jahren:  Ein kleines Kind ist an seine Mutter gebunden und die Mutter an das Kind – das sichert das Überleben des Kindes.

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  Ein Kind in diesem Alter kann nahezu nichts für sich selbst tun und muss permanent beaufsichtigt werden.  Das ist natürlich mit einer gewaltigen Anstrengung verbunden.  Daher ist es im Interesse des Kindes, wenn diese Anstrengung hauptsächlich von den Personen erbracht wird, denen sein Wohlergehen besonders am Herzen liegt:  Den eigenen Eltern.  Eine Erzieherin in einer Krippe kann natürlich ein Kind professionell wickeln, füttern etc., aber abends geht sie nach Hause und widmet sich ihrem eigenen Leben.  Zudem wird sie zumindest unterbewusst bestimmte Kinder bevorzugen.  Schöne Menschen haben es auch im Kleinkindalter schon leichter als Hässliche – Eltern werden dagegen stets ihrem eigenen Kind, das ihre Gene in sich trägt, den Vorzug geben, egal wie es aussieht.  Wie unterschiedlich die emotionale Bindung zwischen Kind und Erzieherin und Kind und Eltern ist, wird einem auch dann klar, wenn man bedenkt, was der Tod eines Kleinkindes für seine Eltern bedeuten würde, während eine Erzieherin wohl nach kurzer Trauer zur Tagesordnung übergehen könnte.  Noch während der Schulzeit schickt man ein Kind, das plötzlich krank wird, üblicherweise nach Hause zu seinen Eltern – in der festen Überzeugung, das es dort am besten aufgehoben ist.  Die Eltern, denen ihre Kinder egal sind, dürften nach wie vor die Ausnahme sein.  In diesen Fällen, in denen Eltern tatsächlich eine Gefahr darstellen, stellt sich jedoch die Frage, ob in ihrer Obhut überhaupt Kinder aufwachsen sollten  - mit oder ohne Krippenbetreuung.

Krippen und Rentenversicherungen

Auch auf einer anderen Ebene lässt die Debatte um Krippen Ehrlichkeit vermissen.  Das aktuelle Modell, in dem ein Arbeitsplatz mehrere Jahre während der Elternzeit erhalten bleibt, ist ja sehr viel familien- und kinderfreundlicher als das in Ländern wie Belgien praktizierte:  Wenn die berufstätige Mutter eines Kindes dort ihren Arbeitsplatz behalten will, muss sie nach zwei Monaten wieder dort erscheinen und hat daher keine Wahl: Sie muss ihr Kind in eine Krippe geben.  Außerdem stehen in Deutschland für echte Karrierefrauen Betreuungsmöglichkeiten – nicht nur durch Krippen, sondern auch durch Tagesmütter – zur Verfügung.  Bei vielen anderen Berufen, zum Beispiel dem der Kassiererin, ist die Betreuung des eigenen Kindes für nicht wenige die verlockendere Alternative. Die wichtigste Motivation der Politik den Krippenausbau dürfte daher eine finanzielle sein:  Unser Rentensystem ist schon lange im Zusammenbruch begriffen und der lässt sich durch die Beiträge arbeitsfähiger junger Frauen noch ein Stück hinauszögern.

Der Spracherwerb von Kindern mit Migrationshintergrund ist bei Kindern unter drei Jahren ebenfalls kein Argument:  Selbst zehnjährige Kinder sind noch in der Lage, eine fremde Sprache fließend – und oft akzentfrei – ohne großen Mühen zu erlernen.  Hier kann eher der Kindergarten für Kinder ab drei Jahren gute Dienste leisten – sofern dort Deutsch gesprochen wird.

Familiennetzwerk

Das Familiennetzwerk hatte eigentlich nicht Thema dieses Blogs sein sollen, da es jedoch aufgrund der hier zitierten Aussagen einen Strafantrag gegen Heinz Buschkowsky gestellt hat, eine Anmerkung dazu:  Zwar bin ich in dieser Sache anderer Ansicht als Buschkowsky, den ich durchaus für einen bemerkenswerten Politiker halte, lehne aber ein solches Vorgehen grundsätzlich ab.  Wer versucht anderen auf juristischem Weg den Mund zu verbieten, kann keine Meinungsfreiheit für sich selbst in Anspruch nehmen.  Das Familiennetzwerk täte gut daran, seine Anliegen mit Argumenten zu untermauern statt auf eine parteiische Justiz zu hoffen.

 

Anmerkung des Autors vom 7. November 2009:  Herr Buschkowsky hat mich in der Zwischenzeit darauf hingewiesen, dass er in seinem Interview Hartz IV nicht mit Unterschicht gleichsetzt.  Das ist korrekt, auch wenn seine Äußerungen auf mich leicht missverständlich gewirkt haben.



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Kommentare (6)




 
  Kommentare (6)

Malsehen, 09.11.2009 14:27
@Frau von Beverfoerde

Sie haben eine seltsame Auffassung von Meinungsfreiheit. Sie vergleichen hier tatsächlich die Reaktionen auf Versuche Homosexuelle als "krank" und nicht der Gesellschaft angehörend zu brandmarken mit dem Leiden, dass durch eben diese Diskriminierungen hervorgerufen wird.

Bisher habe ich noch nicht gehört, dass Menschen weil sie als Heterosexuel gelten beleidigt, als krank bezeichnet, vor tätlichen Angriffen nie ganz sicher sind ein Leben im Verborgenen führen müssen. Das es heute noch Menschen gibt, denen das zugemutet wird nur weil sie "schwul" sind scheint mir hier der eigentliche Skandal zu sein.


Hedwig v. Beverfoerde, 06.11.2009 16:31
Lieber Herr Bökenkamp,

das sagten Sie bereits.
Ich empfehle die Lektüre von Art.5 Abs. 2 GG in Verbindung mit §§ 185, 186, 187 StGB.
Herzlichst, HB


Gérard Bökenkamp, 06.11.2009 14:25
Liebe Frau von Beverfoerde,

genau das ist der Punkt!. Wenn man selbst Leute wegen ihrer Meinung verklagt, dann nimmt man sich jede Glaubwürdigkeit, wenn es um die Einforderung der eigenen Meinungsfreiheit geht.

Ich hoffe sehr, dass die Gerichte auch in Zukunft solche Klagen zurückweisen, sonst wird das kostbarste Gut einer Gesellschaft, die Freiheit der Rede unter Paragraphen beerdigt.


Hedwig v. Beverfoerde, 05.11.2009 22:41
Lieber Herr Bökenkamp, lieber Herr Heinzel,

Einspruch! Ihr engagiertes Eintreten für die Meinungsfreiheit hat meine volle Sympathie. "Meinungs"freiheit endet für mich allerdings da, wo Beleidigungen ganz gezielt als Mittel der Politik eingesetzt werden. Dies war z.B. bei Minister Steinbrück im Feb. 08 der Fall als er durch seinen Sprecher öffentlich mitteilen ließ(!!), „die Frage sei, ob man den Eltern etwas mehr Geld für DVDs oder Zigaretten gebe oder man bedeutend mehr für die Kinder mit besseren Betreuungs- und Bildungsangboten erreiche. Der Minister bevorzuge den zweiten Weg.“
Hier nutzte ein Bundesminister seine Stellung (als dem ganzen Volke Dienender!) und seine Möglichkeiten der öffentlichen Bekanntmachung, um eine Bevölkerungsgruppe (DIE Eltern) pauschal zu verunglimpfen mit dem offensichtlichen Ziel, 1. eine verfassungsrechtlich gebotene Kindergelderhöhung zu verweigern und 2. elterliche Erziehung abzuwerten ggü. Krippenerziehung von Kleinstkindern. Finanzminister Steinbrück war das nicht so herausgerutscht (was durchaus menschlicherweise verzeihlich gewesen wäre) sondern er ließ mitteilen. Ich selbst habe ihn daraufhin angezeigt wegen pauschaler Beleidung aller Eltern und würde dies in vergleichbarer Situation jederzeit wieder tun. Die Strafanzeige ist in diesem Fall ein Mittel der Politik, wie die öffentliche Beleidigung zuvor. Eine Strafanzeige ist für die meisten Medien spannend. Mitunter ist sie deshalb die einzige Möglichkeit um überhaupt die mediale Aufmerksamkeit für eine sachliche Darstellung inhaltlicher Gegenpositionen zu erhalten.

http://www.heidelberger-familienbuero.de/Archiv-2008/Strafanzeige-gegen-Steinbrueck.htm

Ob im Falle eines Bürgermeisters Buschkowsky eine Strafanzeige seitens des Familiennetzwerks gerechtfertigt war, mag allerdings dahingestellt bleiben.

Ein zweites möchte ich noch anmerken. Tagtäglich wird die Meinungsfreiheit (ich meine ausdrücklich nicht "Beleidigungsfreiheit") in unserem Land mit Füßen getreten. Wer z.B. eine kritische Meinung zur Homosexualität öffentlich äußert, wird sofort von einschlägigen Gruppen massiv unter Druck gesetzt, diffamiert, verleumdet bis hin zur Vernichtung der beruflichen Laufbahn. Das ist ein Skandal, der gleichwohl von der Gesellschaft stillschweigend hingenommen wird. Es wäre schön, wenn sich hier ebenso deutlicher Widerstand gegen die Einschränkung von Meinungsfreiheit regen würde.


Gérard Bökenkamp, 04.11.2009 19:25
"Zwar bin ich in dieser Sache anderer Ansicht als Buschkowsky, den ich durchaus für einen bemerkenswerten Politiker halte, lehne aber ein solches Vorgehen grundsätzlich ab. Wer versucht anderen auf juristischem Weg den Mund zu verbieten, kann keine Meinungsfreiheit für sich selbst in Anspruch nehmen."

Volle Zustimmung! Die Freiheit auch falsche und irrige Meinungen zu äußern ist der Kernbestand einer freien Gesellschaft.


Horst, 04.11.2009 15:47
Hinsichtlich Ihrer Behauptung, es gebe mehr Alkoholiker unter sog. Hartz-IV-Empfängern als im Rest der Bevölkerung sind Sie durchaus in der Bringpflicht für den Beweis. Allerdings vorab schon einmal eine Überlegung: Ist es nicht so, dass, durch das staatliche Hineinwirken bis ins Private der Leistungsempfänger wesentlich mehr Alkoholiker "überführt" werden als im Rest der Bevölkerung? Wer registriert den betrunkenen Lehrer, wer den angeheiterten Bauarbeiter?

Stellen wir mal nicht nur auf das Krankheitsbild Alkoholismus ab, sondern auf den Alkoholkonsum an sich, können wir feststellen, dass dieser in sämtlichen Kreisen en vogue ist, ja in der Presse geradezu damit geprahlt wird.

Hinzu kommt bei der arbeitenden Bevölkerung jedoch immer häufiger der Missbrauch von Medikamenten zur Leistungssteigerung. Und das ungeachtet der Frage nach der Leistungssteigerung im Privaten oder Beruflichen. Nicht weniger schlimm wiegt der Konsum von weichen und harten Drogen, was sich bekanntermaßen bis in die höchsten Kreise zieht. (Ist ja auch klar, das Zeug kostet richtig Schotter; sowas kann sich ein Hartzi nicht leisten.)

Was eigentlich soll damit bezweckt werden, wenn man vom Alkoholismus der "Unterschicht" redet?



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